Impressum

Sie haben als Verbraucher das Recht, binnen 14 Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen.
Verbraucher sind Sie immer dann, wenn Sie als natürliche Person das oben genannte Rechtsgeschäft zu Zwecken abgeschlossen haben, die überwiegend weder Ihrer gewerblichen noch Ihrer selbstständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann.
Die Widerrufsfrist beträgt 14 Tage gerechnet ab dem Tag des Vertragsschlusses.
Die Frist beginnt jedoch nicht vor Erfüllung unserer Informationspflichten Gemäß Artikel 246a § 1 Absatz 2 Satz 1 Nummer 1 EGBGB.

Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie

TokyoMTG Deutschland
Inhb. Heiko Schmidt
Moselstr. 11
54290 Trier
mkm@tokyomtg.com

mittels einer eindeutigen Erklärung (z.B. ein mit der Post versandter Brief oder E-Mail) über Ihren Entschluss informieren diesen Vertrag zu widerrufen.
Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.

Folgen des Widerrufs
Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben Sie uns alle Zahlungen, die Sie von uns erhalten haben, einschließlich der Lieferkosten für die Hinsendung zu uns (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass wir eine andere Art der Lieferung als die von Ihnen angebotene günstigste Standardlieferung gewählt haben), unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem Sie uns über den Widerruf dieses Vertrags unterrichten.
Für diese Rückzahlung verwenden Sie bitte dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit uns wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Sie uns wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnen.
Wir haben die Waren unverzüglich und in jedem Fall spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist, an Sie zurückzusenden oder zu übergeben. Die Frist ist gewahrt, wenn wir die Waren vor Ablauf der Frist von vierzehn Tagen absenden.
Paketversandfähige Sachen werden wir dabei auf unsere Gefahr zurückzusenden. Sie tragen bei mangelfreien Waren die unmittelbaren Kosten der Rücksendung. Wir können in Einzelfällen die Kosten nach billigem Ermessen übernehmen. Maßgebliche Kriterien für unsere Entscheidung sind insbesondere die Kundentreue und die Retourenhäufigkeit. Nicht Paketversandfähige Sachen werden per Boten überbracht. Die von Ihnen zu tragenden Kosten hierfür betragen innerhalb Europas maximal 120 EUR, ansonsten maximal 240 EUR.
Wir haben ferner die empfangenen Leistungen zurückzugewähren und ggf. gezogene Nutzungen (z. B Zinsen) herauszugeben. Können wir Ihnen die empfangenen Leistung sowie Nutzungen (z.B. Gebrauchsvorteile) nicht oder teilweise nicht oder nur in verschlechtertem Zustand zurückgewähren, beziehungsweise herausgeben, leisten wir Wertersatz nur, soweit die Nutzungen oder die Verschlechterung auf einen Umgang mit der Sache zurück zuführen ist, der über die Prüfung der Eigenschaften und der Authentizität, sowie normaler sorgfältiger Handhabung hinausgeht. Darunter versteht man das Testen und Untersuchen der jeweiligen Ware, wie es etwa im Ladengeschäft möglich und üblich ist.

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Jede vom Käufer für Waren erteilte Bestellung unterliegt diesen AGB und den spezifischen Bestimmungen der jeweiligen Bestellung und hängt von der Zustimmung des Lieferanten zu diesen Bedingungen ab. Es wird davon ausgegangen, dass der Lieferant durch Annahme der Bestellung, Lieferung der Waren zugestimmt hat an diese Bedingungen gebunden zu sein.

  1. Definition en. Im Rahmen dieser AGB gelten die folgenden Definitionen:
    1. "Vertrag" bezeichnet das schuldrechtliche Rechtsgeschäft zwischen Lieferant und Käufer über den Kauf und Verkauf von Waren.
    2. "Käufer" bezeichnet die TokyoMTG Deutschland, Inhb. Heiko Schmidt, Moselstr. 11 54290 Trier.
    3. "Lieferbar" bezeichnet alle Waren oder sonstigen Gegenstände, auf die in einer Bestellung Bezug genommen wird, sowie alle zugehörigen Materialien, Daten, Dokumentationen und einschließlich aller Rechte an geistigem Eigentum, die vom Lieferanten gemäß dieser Bestellung entwickelt wurden.
    4. "Lieferdatum" meint das Datum, zu welchem die Waren oder sonstigen Gegenstände an dem in der Bestellung vereinbarten Erfolgsort eintreffen sollen.
    5. "Erfolgsort" bezeichnet den vom Käufer in der Bestellung angegebenen Ort, an den der Lieferant die Waren liefern soll, oder einen anderen vom Käufer schriftlich angegebenen Lieferbereich oder -punkt.
    6. "Waren" bezeichnet die Gegenstände, die vom Lieferanten gemäß einer Bestellung geliefert werden müssen einschließlich aller Materialien, Bestandteile, Verpackungen und Kennzeichnungen sowie der an ihnen bestehenden Rechte, inbegriffen der Rechte am geistigen Eigentum, soweit sie nicht ausdrücklich ausgenommen sind.
    7. "Rechte am geistigen Eigentum" bezeichnet alle Rechte an geistigem und gewerblichem Eigentum und Rechte ähnlicher Art, einschließlich aller Rechte an und für Patente, inbegriffen aller erteilten Patente und anhängigen Anmeldungen sowie Patente, die daraus erteilt werden können (einschließlich Abteilungen, Neuauflagen, Nachprüfungen, Fortsetzungen und Teilfortsetzungen); Markenrechte, Warenzeichen; Urheberrechte; Industriedesignrechte; Rechte in Bezug auf Geschäftsgeheimnisse und vertrauliche Informationen; Werberechte; Persönlichkeitsrechte und andere Rechte an geistigem Eigentum, ob eingetragen oder nicht, sowie alle diesbezüglichen Anträge, Registrierungen, Erneuerungen und Erweiterungen.
    8. "Bestellung" bezeichnet die Einigung zwischen Käufer und Lieferant auf Kauf und Verkauf von Waren, an die diese AGB angehängt sind oder in welche sie durch Bezugnahme einbezogen werden.
    9. "Dienstleistungen" bezeichnet alle Dienste und Besorgungen, die der Lieferant dem Käufer gemäß einer Bestellung zu erbringen hat.
    10. "Beschaffenheit" bezeichnet die Anforderungen an, Eigenschaften und Ausführungen von Waren und Gegenstände, die in der jeweiligen Bestellung aufgeführt sind. Beschaffenheit umfasst auch:
      1. vom Lieferanten veröffentlichte Produktbeschreibung zu den Waren;
      2. betriebliche und technische Merkmale und Funktionen der War en;
      3. Übereinstimmung mit einem der folgenden "cardmarket" -Standards, falls erwähnt:
        1. Near Mint: Karten im Near Mint (NM) -Zustand weisen keine Gebrauchsspuren durch Mischen, Spielen oder Handhaben auf und können eine nahezu makellose Oberfläche, scharfe Ecken und nicht abgestoßene Kanten aufweisen.
        2. Near Mint Foil: Auf Folienkarten sind Verschleiß und Schönheitsfehler leichter zu erkennen. Infolgedessen ist die Einstufung von Near Mint Foils (NMFs) recht einfach: Sie können keine Kratzer, Trübungen, Druckfehler oder sichtbare Schäden oder Einkerbungen aufweisen. Near Mint Foils sind nahezu makellose Karten, da dies der am besten untersuchte Kartenzustand ist.
        3. Excellent: Karten im Zustand "Excellent" (EX) können geringfügige Rand- oder Eckabnutzungen oder sogar nur leichte oder kleine Kratzer aufweisen. Es gibt keine größeren Mängel wie Flüssigkeitsschäden, Wölbungen oder Probleme mit der strukturellen Integrität der Karte. Bei näherer Untersuchung wahrnehmbare Abnutzungen sind in Ordnung, aber keine Beschädigung sollte gravierend oder zu offensichtlich sein.
        4. Excellent Foil: Excellent (EX) Folienkarten weisen minimalen Verschleiß und sehr wenige Oberflächenfehler auf. Alle Fehler wie Kratzer sind sehr oberflächlich und es sollten keine tiefgreifenden Mängel oder Fehler vorhanden sein.
        5. Good: Karten im Zustand Good (GD) können Randabnutzungen, Eckenabnutzungem, Kratzer oder Abrieb aufweisen, oder eine beliebige Kombination milder Beispiele für diese Beeinträchtigungen aufweisen.
        6. Good Foil: Trübungen, Kratzer und einige wenige Abblätterungen an den Kanten sind für diese Foil Karten in Ordnung. Sie dürfen auch geringfügige Randabnutzungen aufweisen. Solange keine größeren Mängel vorliegen, sind diese kleinen Mängel bei GD in Ordnung.
        7. Light Played-Played: Karten im gespielten Zustand (LP-PL) weisen Verschleiß durch normales Spielen ohne Hüllen auf. Sie haben aber keine Knicke, Risse und wurden nicht nach geschwärzt.
        8. Poor: Karten in beschädigtem Zustand können einen Riss, eine Wölbung oder eine Falte aufweisen, welche die Zulassung der Karte zum Turnierspiel ausschließen, selbst in einer Schutzhülle. Wenn mehr als 30% der Karte durch Flüssigkeit beeinträchtigt sind, gilt sie als beschädigt. Der Käufer nimmt Poor Karten nur nach vorheriger Absprache an.
      4. Beschaffenheitsanforderungen des Käufers, die ausdrücklich in einer Bestellung festgelegt sind.
    11. "Lieferant" bezeichnet die im Briefkopf der Bestellbestätigung angegebene Partei, mit der sie einen Vertrag über den Kauf und Verkauf von Waren mit dem Käufer abschließt.
    12. "Liefervorschlag" bezeichnet jede Bestätigung, Schätzung, jedes Angebot, jedes Verkaufsangebot, jede Rechnung oder jeden Vorschlag des Lieferanten in Bezug auf die Lieferung von Waren an den Käufer, die im Zusammenhang mit einer Angebotsanfrage oder einer Bitte um ein Angebot oder einem ähnlichen vom Käufer initiierten Prozess nachfolgen.
    13. "Garantiezeit" bedeutet in Bezug auf Waren, die längere der folgenden Friste (i) die ausdrückliche schriftliche Herstellergarantiezeit, die der Lieferant für seine Waren gewährt; und (ii) den gestzlichen Gewährleistungszeitraum, der am Tag des Gefahrübergangs, regelmäßig mit Annahme dieser Waren beginnt und an dem Tag endet, der zwei (2) Jahre nach diesem Datum liegt.
  2. Vertrag . Der Vertrag besteht nur aus: (a) diesen AGB; (b) der entsprechenden Bestellung; und (c) allen Beschaffenheitsangaben oder sonstigen Dokumente, auf die in der Bestellung ausdrücklich Bezug genommen wird. Ein Verweis in der Bestellung auf ein Lieferantenangebot dient ausschließlich dem Zweck, die Beschreibungen und Beschaffenheiten der im Angebot enthaltenen Waren aufzunehmen, und nur in dem Umfang, in dem die Bestimmungen des Lieferantenangebots nicht im Widerspruch zu den Bestimmungen, Beschreibungen und Beschaffenheitsangaben in der Bestellung stehen. Die Annahme oder Bezahlung von Waren durch den Käufer stellt keine Annahme zusätzlicher oder anderer Bedingungen in einem Lieferantenvorschlag durch den Käufer dar, sofern der Käufer nichts anderes schriftlich akzeptiert. Wenn es einen Abweichungen oder einen Dissenz zwischen den Willenserklärungen gibt, aus denen sich das Rechtsgeschäft zusammensetzt, werden die Willenserklärungen, sofern nicht ausdrücklich anders angegeben, in der Rangfolge gemäß der Reihenfolge ausgelegt, in der sie in diesem Abschnitt 2 aufgeführt sind.
  3. Warenlieferung .
    1. Der Lieferant verpflichtet sich, die Waren an den Käufer zu liefern und die Dienstleistungen gegebenenfalls zu den in dieser Vereinbarung festgelegten Bedingungen zu erbringen.
    2. Der Lieferant verpackt, lädt und liefert die Waren auf eigene Kosten an den Erfolgsort und gemäß den auf der Vorderseite der Bestellung aufgedruckten oder anderweitig dem Lieferanten vom Käufer mitgeteilten Anweisungen für Rechnungsstellung, Lieferbedingungen, Versand, Verpackung und sonstige Nebenpflichten. Es gelten die Incoterms 2010 DAP (Delivered At Place) für alle Lieferungen als vereinbart, sofern die Parteien nicht einvernehmlich eine andere Regelung getroffen haben. Es werden keine Gebühren für Fracht, Transport, Versicherung, Versand, Lagerung, Handhabung, Liegeplatz, Transport, Verpackung oder ähnliche Gebühren vom Käufer erhoben, es sei denn dass dies in der jeweiligen Bestellung vorgesehen oder aber vom Käufer anderweitig schriftlich zugesichert worden ist. Dies schließt deren Rückerstattung im Falle eines Rücktritts vom Vertrag nicht aus.
    3. Zeit ist bei der Warenlieferung das entscheidende Kriterium. Die Waren werden zum jeweiligen Liefertermin geliefert. Der Lieferant muss den Käufer unverzüglich benachrichtigen, wenn der Lieferant voraussichtlich einen Liefertermin nicht einhalten kann. Der Käufer kann jederzeit vor dem Liefertermin durch einfache Mitteilung an den Lieferanten seine Bestellung oder einen Teil davon aus einem beliebigen Grund stornieren oder ändern, einschließlich, ohne darauf beschränkt zu sein, wegen wirtschaftlichen Vorteilen für den Käufers oder aufgrund einer Nicht- oder Schlechterfüllung des Vertrags durch den Lieferanten, sofern nicht anders angegeben.
    4. Das Eigentum und das Risiko des Verlusts oder der Beschädigung gehen erst mit dem Erhalt der Ware am Erfolgsort auf den Käufer über, sofern der Käufer nicht schriftlich etwas anderes eingeräumt hat. Der Käufer kann nur dann für Schäden an der gelieferten Ware haftbar gemacht werden, wenn er vorsätzlich oder grob fahrlässig wesentliche vertragliche Verpflichtungen verletzt oder anderweitig Kardinalpflichten des Vertrags gebrochen hat. Der Käufer ist nicht verpflichtet, eine Versicherung abzuschließen für die Zeit, während der die Waren vom Lieferanten zum Erfolgsort transportiert werden.
    5. Der Lieferant befolgt alle Anweisungen des Käufers und arbeitet mit dem Zollabwickler des Käufers gemäß den Anweisungen des Käufers (einschließlich der Bereitstellung der angeforderten Versanddokumente) in Bezug auf alle Waren zusammen, die aus Quellen oder Lieferanten mit Sitz außerhalb Europas stammen. Der Lieferant hat alle Anforderungen der deutschen Zollbehörde und in Bezug auf die Europäische Zolltarifdatenbank (TARIC) und die weiteren geltenden Vorschriften (siehe https://europa.eu/european-union/business/import-export_de ) einzuhalten für den Warenimport aus außereuropäischen Ländern.
  4. Untersuchung ; Annahme und -verweigerung.
    1. Alle Waren lierungen unterliegen dem Annahmevorbehalt des Käufers. Der Käufer hat neunzig (90) Tage (die "Untersuchungs frist") nach der Lieferung der Waren am Erfolgsort Zeit, um eine solche Untersuchung vorzunehmen, und nach dieser Untersuchung muss der Käufer entweder die Waren annehmen ("A n nahme") oder ihre Annahme verweigern. Der Käufer hat das Recht Waren abzulehnen, die über die bestellte Menge hinaus geliefert werden oder die beschädigt oder sonst mangelbehaftet sind. Darüber hinaus hat der Käufer das Recht, Waren abzulehnen, die nicht den Beschaffenheitsangaben oder sonstigen Bestimmungen des Vertrages entsprechen. Die Übertragung des Eigentums an den Käufer der Waren stellt keine Annahme dieser Waren durch den Käufer dar. Der Käufer hat den Lieferanten innerhalb der Untersuchungsfrist über alle abgelehnten Waren zu informieren, zusammen mit den Gründen für diese Ablehnung. Wenn der Käufer dem Lieferanten innerhalb des Untersuchungszeitraums keine Ablehnung mitteilt, wird davon ausgegangen, dass der Käufer die diese Waren angenommen hat. Die Untersuchung, Prüfung oder Annahme oder Verwendung der Waren durch den Käufer im Rahmen dieses Vertrages darf die Gewährleistungsverpflichtungen des Lieferanten und die Hersteller- oder Lieferantengarantie in Bezug auf die Waren nicht einschränken oder anderweitig beeinträchtigen. Das Gewährleistungsrecht und diese Garantien gelten unbeschadet der Untersuchung, Annahme und Verwendung der Waren fort.
    2. Der Käufer ist berechtigt, abgelehnte Waren auf Verlustrisiko des Lieferanten an den Lieferanten zurückzusenden, und zwar nach Wahl des Käufers: (i) volle Gutschrift oder Rückerstattung aller vom Käufer an den Lieferanten für die abgelehnten Waren gezahlten Beträge; oder (ii) Ersatzware, die innerhalb des vom Käufer angegebenen Zeitraums zu liefern ist. Das Eigentum an abgelehnten Waren, die an den Lieferanten zurückgesandt werden, geht mit dieser Lieferung auf den Lieferanten über, und diese Waren werden vom Lieferanten nur auf schriftliche Anweisung des Käufers durch Nachlieferungen ersetzt. Der Lieferant darf keine Waren liefern, die zuvor wegen Nichteinhaltung dieses Vertrages abgelehnt wurden, es sei denn, die Lieferung dieser Waren wurde vom Käufer im Voraus genehmigt und von einer schriftlichen Offenlegung der vorherigen Ablehnung(en) des Käufers begleitet.
  5. Preis / Zahlungsbedingungen. Die Preise für die Waren sind in der jeweiligen Bestellung angegeben. Preiserhöhungen oder Gebühren, die nicht ausdrücklich in der Bestellung aufgeführt sind, sind nur wirksam, wenn sie vom Käufer im Voraus schriftlich vereinbart wurden. Der Lieferant stellt alle Rechnungen rechtzeitig aus. Alle vom Lieferanten gelieferten Rechnungen müssen den Anforderungen des Käufers entsprechen und müssen mindestens auf die jeweilige Bestellung verweisen. Der Käufer zahlt den unbestrittenen Teil der ordnungsgemäß erstellten Rechnungen binnen fünfunddreißig (35) Tagen nach Rechnungsdatum. Der Käufer hat das Recht, die Zahlung von Rechnungsbeträgen, die nach Treu und Glauben zurecht bestritten werden, zurückzuhalten, bis die Parteien eine Einigung über diese streitigen Beträge erzielt haben. Eine solche Einbehaltung streitiger Beträge gilt weder als Verstoß gegen diese Vereinbarung noch werden Zinsen auf solche Beträge berechnet. Ungeachtet des Vorstehenden verpflichtet sich der Käufer, den Restbetrag der unbestrittenen Beträge zu jeder Rechnung, die Gegenstand von Streitigkeiten ist, innerhalb der hier angegebenen Fristen zu zahlen.
  6. Steuern. Sofern in einer Bestellung nicht anders angegeben, verstehen sich alle in der Bestellung angegebenen Preise oder sonstigen Zahlungen ohne Steuern. Der Lieferant muss alle anwendbaren Steuern auf jeder Rechnung separat aufführen und auf jeder Rechnung seine anwendbare Umsatzsteuer-Identifikationsnummer oder hilfsweise seine Steuernnummer(n) angeben. Der Käufer zahlt alle anfallenden Steuern an den Lieferanten, wenn die entsprechende Rechnung fällig ist. Der Lieferant überweist alle anwendbaren Steuern an die zuständige Regierungsbehörde, wie dies nach geltendem Recht erforderlich ist. Ungeachtet anderer Bestimmungen dieser Vereinbarung kann der Käufer von allen an den Lieferanten zu zahlenden Beträgen alle anwendbaren Quellensteuern einbehalten und diese Steuern gemäß den geltenden Gesetzen an die zuständigen Regierungsbehörden überweisen.
  7. Gefahrstoffe. Der Lieferant verpflichtet sich, auf Verlangen des Käufers die geltende EU-Verordnung und deutschen Regelungen zur Verwendung von Gefahrstoffen wie folgt zu erfüllen: (a) alle zumutbar erforderlichen Unterlagen zur Überprüfung der Materialzusammensetzung auf Stoffbasis (CAS-Nummern), einschließlich Menge, die für jeden Stoff, für Waren und / oder für Verfahren zur Herstellung, Montage, Verwendung, Wartung oder Reparatur von Waren verwendet wird; oder (b) alle vernünftigerweise notwendigen Unterlagen, um zu überprüfen, ob Waren und / oder Verfahren, die zur Herstellung, Montage, Verwendung, Wartung oder Reparatur von Waren verwendet werden, keine bestimmten Gefahrstoffe enthalten, welche der Käufer ausgeschlossen hat.
  8. Einhaltung gesetzlicher Bestimmungen; Sicherheit am Arbeitsplatz. Bei der Erfüllung seiner Verpflichtungen aus dem Vertrag muss der Lieferant jederzeit alle geltenden Gesetze, Verordnungen, technischen Standards und Regulierungen der EU und der Bundesrepublik einhalten. Der Lieferant muss alle anwendbaren Genehmigungen, Lizenzen, Ausnahmen, Zustimmungen und Genehmigungen einholen, die er benötigt, um die Waren herzustellen und zu liefern.
    1. Produktgarantien. Der Lieferant garantiert dem Käufer, dass während der Garantiezeit alle hier aufgeführten Waren: (i) von handelsüblicher Qualität sind; (ii) für die beabsichtigten Zwecke geeignet sind; (iii) sofern vom Käufer nicht anders vereinbart, neu; (iv) frei von Konstruktions-, Material- und Verarbeitungsfehlern; (v) unter strikter Einhaltung der Beschaffenheitsangaben; (vi) frei von jeglichen Pfandrechten oder Belastungen des Eigentums; (vii) in Übereinstimmung mit den dem Käufer zur Verfügung gestellten Mustern; und (viii) Einhaltung aller geltenden EU-, Bundes-, Landes- und Kommunalgesetze, -vorschriften, -normen und -codes.
    2. Garantie für geistiges Eigentum. Der Lieferant garantiert dem Käufer ferner, dass die Waren zu keiner Zeit Rechte an geistigem Eigentum einer Person verletzen oder beeinträchtigen .
    3. Herstellergarantien. Der Lieferant überträgt dem Käufer alle Herstellergarantien für Waren, die nicht vom oder für den Lieferanten hergestellt wurden, und ergreift alle erforderlichen Schritte, die von diesen Drittherstellern verlangt werden, um die Abtretung dieser Garantien an den Käufer zu bewirken.
  9. Mängelhaftung und -beseitigung .
    1. Im Falle eines Verstoßes gegen eine der Garantien in Abschnitt 8.a oder 8.b und unbeschadet anderer Rechte oder Rechtsmittel, die dem Käufer zur Verfügung stehen (einschließlich der hierunter enthaltenen Freistellungsrechte des Käufers), wird der Lieferant nach Wahl des Käufers und auf Kosten des Lieferanten Erstattung des Kaufpreises für oder Nachbesserung- oder lieferung der betroffenen Waren innerhalb von 10 Tagen nach Benachrichtigung des Käufers an den Lieferanten über eine Garantieverletzung oder Gewährleistungshaftung leisten. Alle damit verbundenen Kosten, einschließlich der Kosten für die Nacherfüllung, der Kosten für die Untersuchung der Waren, den Transport der Waren vom Käufer zum Lieferanten und die Rücksendung an den Käufer sowie die Kosten, die sich aus Unterbrechungen der Lieferkette ergeben, werden vom Lieferanten getragen. Wenn Waren korrigiert oder ersetzt werden, gelten die Garantien in Abschnitt 8.a für die korrigierten oder ersetzten Waren für eine weitere Garantiezeit für Waren, die am Tag der Annahme der korrigierten oder ersetzten Waren durch den Käufer beginnt. Wenn der Lieferant das Produkt nicht innerhalb der oben genannten Zeiträume repariert oder ersetzt, kann der Käufer die Waren auf Kosten des Lieferanten reparieren oder ersetzen.
    2. Für den Fall, dass Waren, die der Lieferant dem Käufer zur Verfügung stellt, einem Anspruch oder einer Behauptung der Verletzung von Rechten des geistigen Eigentums eines Dritten unterliegen, hat der Lieferant nach eigenem Ermessen und auf eigene Kosten unbeschadet anderer Rechte oder Rechtsmittel des Käufers (einschließlich der Freistellungsrechte des Käufers im Rahmen dieser Vereinbarung) dem Käufer unverzüglich eine wirtschaftlich angemessene Alternative zu bieten, einschließlich der Beschaffung des Rechts für die weitere Nutzung der betreffenden Waren durch den Käufer, des Ersatzes dieser Waren durch eine für den Käufer zufriedenstellende nicht rechtsverletzende Alternative oder der Änderung solcher Waren, um sie (ohne die Funktionalität zu beeinträchtigen) rechtskonform zu gestalten.
  10. Geheimhaltungspflicht. Der Lieferant hat alle Informationen über den Käufer, die er im Zusammenhang mit dieser Vereinbarung erhalten oder die ihm vom Käufer zur Verfügung gestellt wurden, vor dem Zugriff Dritter zu schützen und vertraulich zu behandeln und diese Informationen ausschließlich zum Zwecke der Erfüllung seiner Verpflichtungen aus diesem Vertrag zu verwenden.
  11. Versicherung. Der Lieferant versichert und garantiert dem Käufer, dass er bei seriösen Versicherern solche Versicherungspolicen zu Deckungssummen abgeschlossen hat, die von einem umsichtigen Lieferanten von Waren, die den hierunter bereitgestellten Waren ähneln, abgeschlossen werden, einschließlich gegebenenfalls Berufshaftpflicht-, Vermögenshaftungpflicht- und umfassender gewerblicher Haftpflichtversicherungen (einschließlich Produkthaftpflichtversicherung, Ausrüstungsversicherung für All-Risk-Vertragspartner und Kfz-Haftpflichtversicherung). Der Lieferant wird dem Käufer auf Anfrage unverzüglich einen schriftlichen Nachweis über eine solche Versicherung liefern.
  12. Freistellung . Der Lieferant stellt den Käufer, seine verbundenen Unternehmen und deren jeweilige leitende Angestellte, Direktoren, Mitarbeiter, Berater und Vertreter (die "vom Käufer entschädigten Parteien") von jeglichen Ansprüchen, Geldbußen, Verlusten, Klagen, Schäden, Auslagen, Gebühren und Kosten frei und hält sie schadlos. Dies umfasst Rechtskosten und alle anderen Verbindlichkeiten, die gegen die vom Käufer entschädigten Parteien oder eine von ihnen erhoben werden oder entstehen, die sich ergeben aus: (a) Tod, Körperverletzung oder Verlust oder Beeinträchtigung materiellen oder immateriellen Eigentums, aus der Nutzungsbeeinträchtigung oder aus tatsächlichen oder angeblichen Mängeln der Ware oder aus der Nichteinhaltung der Garantien und Gewährleistungsansprüchen im Bezug auf die Ware n; (b) jeder Behauptung, dass die Waren die Rechte an geistigem Eigentum oder anderen Rechten einer Person verletzen; (c) aus vorsätzlicher, rechtswidriger oder fahrlässiger Handlung oder Unterlassungen des Lieferanten oder eines mit ihm verbundenen Unternehmens oder Subunternehmers; (d) aus Verstoß des Lieferanten gegen eine seiner Verpflichtungen aus diesem Vertrag; oder (e) aus Pfandrechten oder Eigentumsvorbehalten an Waren.
  13. Haftungsbeschränkung. MIT AUSNAHME DER VERPFLICHTUNGEN DES LIEFERANTEN NACH ABSCHNITT 12 UND MIT AUSNAHME VON SCHÄDEN, DIE DURCH GROBE FAHRLÄSSIGKEIT ODER DAS VORSÄTZLICHE FEHLVERHALTEN EINER PARTEI ENTSTEHEN, HAFTET KEINE PARTEI DER ANDEREN FÜR INDIREKTE, ZUFÄLLIGE ODER VON STRAFASPEKTEN BESTIMMTE ODER SONST NICHT ZURECHENBARE SCHÄDEN DER HAFTUNGSAUSFÜLLENDEN KAUSALITÄT, EINSCHLIESSLICH VERLORENER GEWINNE, DATEN, GESCHÄFTSVERBINDUNGEN, ERWARTUNGEN ODER CHANCEN FÜR JEGLICHE ANGELEGENHEITEN IN ZUSAMMENHANG MIT DIESEM VERTRAG
  14. Selbstständiger Auftragnehmer. Der Lieferant wird seinen Verpflichtungen aus dem Vertrag als selbstständiger Auftragnehmer nachkommen und in keiner Weise als Arbeitnehmer, Vertreter, Partner, Treuhänder oder Joint Venturer des Käufers angesehen werden. Der Lieferant und seine Mitarbeiter sind nicht befugt, den Käufer oder seine verbundenen Unternehmen zu vertreten oder den Käufer oder seine verbundenen Unternehmen in irgendeiner Weise zu binden, und weder der Lieferant noch seine Mitarbeiter haben die Befugnis, für den Käufer oder seine verbundenen Unternehmen zu handeln.
  15. Weitere Zusicherungen. Die Parteien unterzeichnen solche weiteren und anderen Ergänzungen dieses Vertrages und veranlassen hierfür die Abhaltung etwaiger Besprechungen, die für die Beschlussfassung und die Durchführung weiterer und anderer Rechtsgeschäfte, Leistungen und Realakte benötigt werden, welche erforderlich oder nur wünschenswert sind, um die volle Wirkung dieses Vertrags und jeder seiner Klauseln zu erzielen.
  16. Salvatorische Klausel. Wenn festgestellt wird, dass eine Klausel dieser Vereinbarung aus irgendeinem Grund ganz oder teilweise nicht durchsetzbar oder ungültig ist, gilt diese Ungültigkeit oder Nichtdurchsetzbarkeit jeweils nur für diese Bestimmung oder ihren nichtigen Teil, während der verbleibende Teil und anderen Bestimmungen uneingeschränkt wirksam und durchsetzbar bleiben.
  17. Verzicht. Ein Verzicht auf eine Bestimmung dieser Vereinbarung ist gegen diese Partei nicht durchsetzbar, es sei denn, sie ist schriftlich von dieser Partei gegengezeichnet.
  18. Persönliche Leistungserbringung. Der Lieferant darf diese Vereinbarung ohne vorherige schriftliche Zustimmung des Käufers weder ganz noch teilweise abtreten oder Pflichten auf Dritte übertragen. Die vom Lieferanten zugelassene Abtretung oder Vergabe von Unteraufträgen aus diesem Vertrag oder einem Teil davon entbindet den Lieferanten nicht von seinen Verpflichtungen aus diesem Vertrag und seiner gesamtschuldnerischen Haftung neben denAbtretungsempfängern oder Unterauftragnehmern für die abgetretenen oder untervergebenen Verpflichtungen. Handlungen und Unterlassungen von Subunternehmern des Lieferanten gelten als Handlungen und Unterlassungen des Lieferanten. Der Käufer kann hingegen seine Rechte aus diesem Vertrag ohne Zustimmung des Lieferanten ganz oder teilweise an ein verbundenes Unternehmen des Käufers abtreten. Dieser Vertrag kommt den Parteien und ihren jeweiligen gesetzlichen persönlichen Vertretern, Erben, Vollstreckern, Verwaltern, Beauftragten oder Nachfolgern zugute und ist für sie bindend.
  19. Kumulative Freistellung. Vorbehaltlich des Abschnitts 13 sind die Sekundär- und Freistellungsansprüche des Käufers in dieser Vereinbarung kumulativ und zusätzlich zu allen anderen Sekundäransprüchen und Einwendungen aus Gesetz oder Treu und Glauben.
  20. Nachwirkung. Jede Bestimmung dieses Vertrages, die ausdrücklich oder gemäß ihrer Natur über die Beendigung oder den Abschluss des Vertrages hinaus nachwirken soll, muss jede Partei nach Beendigung, Ablauf oder Abschluss dieser Vereinbarung in vollem Umfang weiter gegen sich gelten lassen.
  21. Interpretation. Die in diesem Vertrag verwendeten Überschriften und ihre Unterteilung in Artikel, Abschnitte, Absätze, Ausführungen, Anhänge und andere Unterteilungen haben keinen Einfluss auf ihre Auslegung. Sofern der Kontext nichts anderes erfordert, umfassen Wörter, welche die Singularzahl suggerieren, den Plural und umgekehrt. Wörter, die ein Geschlecht suggerieren, umfassen alle Geschlechter. Verweise in dieser Vereinbarung auf Artikel, Abschnitte, Absätze, Ausführungen, Anhänge und andere Unterteilungen beziehen sich auf diese Teile des Vertrages. Wenn in dieser Vereinbarung das Wort "einschließlich" verwendet wird, bedeutet dies "einschließlich ohne Einschränkung", und wenn das Wort "umfasst" verwendet wird, bedeutet dies "umfasst ohne Einschränkung".
  22. Anwendbares Recht und Gerichtsstand. Auf diesen Vertrag ist das Übereinkommen der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf anwendbar. Soweit das UN-Kaufrecht keine endgültigen Bestimmungen trifft, gilt ergänzend das deutsche Zivilrecht, sofern der Lieferant kein Verbraucher ist. Sollte der Lieferant kein Verbraucher sein, ist zudem nicht ausschließlicher Gerichtsstand Trier (Deutschland).
  23. Elektrische / elektronische Komponenten und Geräte. Alle elektrischen / elektronischen Komponenten oder Geräte müssen eine EG-Zulassung haben und den Industriestandards und allen anderen geltenden rechtlichen Anforderungen entsprechen.
  24. Sprache. Es ist der ausdrückliche Wunsch der Parteien, dass dieser Vertrag und alle zugehörigen Unterlagen in deutsche Sprache verfasst werden.

Impressum
Angaben gemäß § 5 TMG

Heiko Schmidt
Moselstraße 11
54290 Trier
MKM@TokyoMTG.com

Ankaufsstelle:
Tristan Lakeman
Moselstr. 11
54290 Trier
Tristan@TokyoMTG.com

Vertreten durch:
- Heiko Schmidt
- Esra Bohlender

Umsatzsteuer-ID:
Umsatzsteuer-Identifikationsnummer gemäß §27a Umsatzsteuergesetz: 42/333/18867

Allgemeiner Hinweis und Pflichtinformationen

Benennung der verantwortlichen Stelle

Die verantwortliche Stelle für die Datenverarbeitung auf dem MKM Account "TokyoMTG" ist:

Heiko Schmidt
Moselstraße 11
54290 Trier
mkm@tokyomtg.com

Die verantwortliche Stelle verwendet Ihre Daten nur für den Notwendigen Geschäftsbetrieb, sowie Interner Datenerhebungen. Wir Geben Ihre Daten nicht ohne Ihre Einwilligung an Dritte weiter.

Widerruf Ihrer Einwilligung zur Datenverarbeitung

Nur mit Ihrer ausdrücklichen Einwilligung sind einige Vorgänge der Datenverarbeitung möglich. Ein Widerruf Ihrer bereits erteilten Einwilligung ist jederzeit möglich. Für den Widerruf genügt eine formlose Mitteilung per E-Mail. Die Rechtmäßigkeit der bis zum Widerruf erfolgten Datenverarbeitung bleibt vom Widerruf unberührt.

Recht auf Beschwerde bei der zuständigen Aufsichtsbehörde

Als Betroffener steht Ihnen im Falle eines datenschutzrechtlichen Verstoßes ein Beschwerderecht bei der zuständigen Aufsichtsbehörde zu. Zuständige Aufsichtsbehörde bezüglich datenschutzrechtlicher Fragen ist der Landesdatenschutzbeauftragte des Bundeslandes, in dem sich der Sitz unseres Unternehmens befindet. Der folgende Link stellt eine Liste der Datenschutzbeauftragten sowie deren Kontaktdaten bereit: https://www.bfdi.bund.de/DE/Infothek/Anschriften_Links/anschriften_links-node.html.

Recht auf Datenübertragbarkeit

Ihnen steht das Recht zu, Daten, die wir auf Grundlage Ihrer Einwilligung oder in Erfüllung eines Vertrags automatisiert verarbeiten, an sich oder an Dritte aushändigen zu lassen. Die Bereitstellung erfolgt in einem maschinenlesbaren Format. Sofern Sie die direkte Übertragung der Daten an einen anderen Verantwortlichen verlangen, erfolgt dies nur, soweit es technisch machbar ist.

Recht auf Auskunft, Berichtigung, Sperrung, Löschung

Sie haben jederzeit im Rahmen der geltenden gesetzlichen Bestimmungen das Recht auf unentgeltliche Auskunft über Ihre gespeicherten personenbezogenen Daten, Herkunft der Daten, deren Empfänger und den Zweck der Datenverarbeitung und ggf. ein Recht auf Berichtigung, Sperrung oder Löschung dieser Daten. Diesbezüglich und auch zu weiteren Fragen zum Thema personenbezogene Daten können Sie sich jederzeit über die im Impressum aufgeführten Kontaktmöglichkeiten an uns wenden.

Datenübermittlung bei Vertragsschluss für Warenkauf und Warenversand

Personenbezogene Daten werden nur an Dritte nur übermittelt, sofern eine Notwendigkeit im Rahmen der Vertragsabwicklung besteht. Dritte können beispielsweise Bezahldienstleister oder Logistikunternehmen sein. Eine weitergehende Übermittlung der Daten findet nicht statt bzw. nur dann, wenn Sie dieser ausdrücklich zugestimmt haben.

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